AGB SonnenFassadenBau C. Wechsler, Moosbrunn, Niederösterreich, Wien und Wien Umgebung - das starke Team für Sie und Ihr Haus

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. März 2010

Erfüllungsort für die Aufträge sind die jeweiligen Baustellenstandorte, für sonstige Büroleistungen Sitz der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. - 2440 Moosbrunn, Augasse 2.

Auftragsbestätigung – Anzahlung

Die Auftraggeber (Kunde) erhält von der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. ein unverbindliches Angebot. Folgt auf das Angebot eine mündliche oder schriftliche Zusage, wird dem Kunden schriftlich oder mündlich nochmals der Leistungsumfang sowie der Arbeitsbeginn und voraussichtliche Arbeitsdauer (wetterabhängig usw.) mitgeteilt.

Der Auftrag ist dann verbindlich, wenn der Kunde einen vereinbarten Zahlungsbetrag auf das angeführte Konto überwiesen hat.


Gerichtsstand

Bei Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. kommt ausschliesslich österreichisches Recht zur Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. vereinbart.


Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschliesslich nach Abschluss der Arbeiten zu erfolgen hat.

Anspruch auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Erfüllung des Fehlenden sind von der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. innerhalb angemessener, vereinbarter Frist zu erfüllen.

Die Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. hat die Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.

Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. übernimmt keine Haftung die durch unsachgemäße oder nicht konforme Benützung entsteht.


Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

Bei Verzug durch die Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich, die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Vorleistung (Fenstereinbau usw.) oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Ist die Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf die gesamte vereinbarte Auftragssumme, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers (Kunden). Bei berechtigtem Rücktritt des Kunden sind von diesem die von der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. erbrachten Leistungen zu bezahlen.


Bezahlung

Sämtliche Angebote und Rechnungen sind mangels abweichender Angaben in EURO für die EU Länder erstellt.

In den angegebenen Beträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 20% nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber bzw. vom Kunden zu bezahlen.

Die von der Firma SonnenFassadenBau C. Wechsler e.U. vereinbarte Drittelzahlung (1. Drittel Anzahlung bei Beauftragung, 2. Drittel Während der Arbeiten, 3. Drittel nach Beendigung der Arbeiten) muss vom Kunden eingehalten werden.

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